Insgesamt deuten die Aussagen des Beschuldigten 3 nicht darauf hin, dass er sich nicht aktiv gewehrt hätte und kein tätliches Verhalten gegenüber den Sicherheitsmitarbeitern zeigte. Auch anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme bestätigte der Beschuldigte 3 auf Frage, wie er sich im Clubinneren verhalten habe, damals sehr betrunken gewesen zu sein und nur noch kleine – resp. keine – Erinnerungen mehr zu haben (pag. 1090 Z. 54 ff.). Er erklärte, von anderen Leuten gehört zu haben, was im Club passiert sei, wofür er sich schäme, falls das stimme (pag. 1091 Z. 214 f.).