33 her, sondern erst beim Ausgang einen Kampf hätte anfangen sollen. In diesem Sinne stellte der Beschuldigte 3 Mutmassungen darüber an, dass er sich wohl nicht gewehrt habe resp. dass ein aktives Wehren seinerseits gegenüber der in Überzahl gewesenen drei kräftigen Sicherheitsmitarbeiter, zudem erst beim resp. nach dem Notausgang des Clubs, nicht logisch gewesen wäre.