Der Beschuldigte 3 gab weiter an, dabei Adrenalin verspürt zu haben. Insgesamt erscheint es vor diesem Hintergrund durchaus denkbar, dass er seinem Widerwillen, mit den Sicherheitsmitarbeitern den Club zu verlassen, durch körperliche Gegenwehr Ausdruck verliehen hat. Er hat dies denn auch – mangels Erinnerung – nicht bestritten. Indes hat der Beschuldigte 3 angegeben, er werde normalerweise, wenn er getrunken habe, überhaupt nicht aggressiv; er könne es sich nicht vorstellen, dass er in seinem betrunkenen Zustand die Energie gehabt hätte, drei grössere oder gleichgrosse Typen so anzugehen. Zudem frage er sich, weshalb er mit den Sicherheitsmitarbeitern nicht vor-