Er hat aber verstanden, dass ihn die Sicherheitsmitarbeiter aufforderten, den Club zu verlassen. Auch wenn der Beschuldigte 3 aufgrund der lauten Musik im Clubinnern und der Sprachbarriere Verständnisprobleme geltend machte, muss nach Auffassung der Kammer davon ausgegangen werden, dass ihm durchaus verständlich zu verstehen gegeben wurde, dass er den Club zu verlassen habe. Der Beschuldigte 3 – welcher offenbar sein eigenes Verhalten nicht als problematisch und den sich abzeichnenden Rauswurf aus dem Club als ungerechtfertigt empfand – hat denn auch zunehmend angeben, dass er den Club nicht habe verlassen wollen.