In der Hauptverhandlung bestätigte er, sehr betrunken gewesen und über seine eigenen Beine gestolpert zu sein (pag. 628 Z. 367). Als die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ihm gesagt hätten, sie wollten ihn einfach rauslassen, habe er ihnen das Glas zurückgeben wollen, weil er es nicht mehr benötigt habe. Sie hätten es aber nicht genommen (pag. 630 Z. 18 f.). Er sei 185 cm gross und wiege rund 109 kg (pag. 631 Z. 38). Zur Würdigung der Aussagen von E.________: Die Aussagen von E.________ erscheinen grundsätzlich glaubhaft. Er führte Selbstbelastungen auf und beschönigte seine Rolle nicht. So führte er bei-