beobachtete und geschilderte Losreissen seines Beines resp. Fusses aus der Umklammerung durch den am Boden liegenden Beschuldigte 3 ebenfalls erst nach rund einem Jahr gegenüber den Strafverfolgungsbehörden schilderte mit der Begründung, bei seiner Aussage gegenüber der Polizei habe er die Frage verneint, ob jemand den Beschuldigten 3 gegen der Kopf getreten hätte und dabei nicht daran gedacht, dass damit das (also sein Wegreissen) gemeint gewesen sei (pag. 22 Z. 273 ff.).