In der Hauptverhandlung hielt P.________ als Zeuge weitgehend an seinen bisherigen Aussagen fest. Er hielt insbesondere daran fest, dass die am Boden liegende Person versucht habe, einen Security zu packen, als dieser habe gehen wollen. Der Security sei erschrocken und habe die Beine/Füsse reflexartig losgerissen (pag. 519 Z. 1 f.). Die Securities hätten die Person auf den Boden «gheit», auf Vorhalt bestätigte P.________, dass die Securities die Person auf den Boden geworfen hätten und die 40-60cm Höhe bestätigte er ebenfalls als richtig (pag. 518 Z. 26 ff.).