Die Aussagen des Zeugen P.________ wurden von der Vorinstanz wie folgt zusammengefasst und gewürdigt (pag. 738 – 740): P.________, ein unbeteiligter Dritter, wurde am 11.9.2019 durch die Staatsanwaltschaft parteiöffentlich als Zeuge befragt (pag. 109 ff.). Auch in der Hauptverhandlung erfolgte seine Befragung am 8.6.2020 als Zeuge (pag. 516 ff.).