sen Ablegen ausserhalb des Treppenhauses oberhalb des Notausgang mit dem Fuss kräftig an dessen Kopf getreten hat, nachdem sich die beiden anderen Sicherheitsmitarbeiter bereits von dem am Boden liegenden Beschuldigten 3 in Richtung des Clubs I.________ entfernt haben. Diesbezüglich stellt die Kammer aus den genannten Gründen nicht auf die diesbezüglichen Aussagen des Zeugen N.________ ab. Im Übrigen erweisen sich die Aussagen des Zeugen N.________ aber als detailliert und nachvollziehbar. 10.4.4 Aussagen des Zeugen P.________ Die Aussagen des Zeugen P.___