Der Zeuge N.________ sagte insbesondere anlässlich der ersten polizeilichen und der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme aus, nach dem Ablegen des Beschuldigten 3 hätten sich die zwei Sicherheitsmitarbeiter entfernt, während die dritte Person noch beim Beschuldigten 3 stehen geblieben sei, diesen mit dem rechten Fuss an die linke Gesichtshälfte getreten habe und dann auch in Richtung Clubeingang gegangen sei (Aussage bei der Polizei, pag. 75 Z. 27 ff.) resp. nach dem Ablegen hätten sich alle drei Sicherheitsmitarbeiter entfernt, aber einer habe sich zum Beschuldigten 3 umgedreht und ihn getreten (Aussage bei der Staatsanwaltschaft, pag. 83 Z. 52 f.).