In der Hauptverhandlung bestätigte N.________ seine bisherigen Aussagen. Er hielt ergänzend fest, die drei hätten den vierten unsanft «häre» getragen (pag. 524 Z. 32). In der Folge verwies der Zeuge vor allem auf seine bisherigen Aussagen. Der Tatort habe sich in einem nicht beleuchteten Bereich befunden (pag. 527 Z. 26 f.). Auf Vorhalt, wonach ein Zeuge ausgesagt habe, die Person am Boden habe den Security mit der Glatze am Bein ergriffen, diese habe sich losgerissen und Frage, ob es möglich wäre, dass er das als Tritt wahrgenommen habe, antwortete der Zeuge, er habe einfach gesagt, wie er es gesehen und wahrgenommen habe. Für ihn sei es ein Tritt gewesen.