Beim Weggehen hätten sie noch geflucht. Es sei ein kräftiger Tritt in die Schulter-, Nacken- und Kopfregion gewesen, der mit dem Rist erfolgt sei (pag. 84 Z. 64 ff.). Zum Zeitpunkt des Tritts seien die beiden anderen bereits am Davonlaufen gewesen mit dem Rücken zum Opfer (pag. 85 Z. 93 f.).