Er habe sich ungefähr drei bis vier Meter vom Vorfall entfernt aufgehalten (pag. 76 Z. 107). Der Tritt sei seiner Meinung nach nicht für die fehlenden Zähne verantwortlich, der Tritt sei eher Richtung linke Seite des Gesichts gegangen. Auf Vorhalt von Fotos bezeichnete der Zeuge am 9.7.2018 die Person auf der Foto Nr. 4, A.________, als die einzige Person, die in Frage komme, den Fusstritt ausgeführt zu haben. Die Merkmale stimmten überein, allerdings denke er, dass die Person, die den Tritt vor Ort ausgeführt habe, älter sei als die Person auf dem Bild (pag. 79).