735 – 738): N.________, ein unbeteiligter Dritter, wurde bereits am 30.6.2018, 02:23 Uhr, rund eine Stunde nach dem angeklagten Vorfall, ein erstes Mal durch die Polizei befragt (pag. 74 ff.). Am 9.7.2018 erfolgte eine erneute Befragung durch die Kantonspolizei Bern (pag. 78 ff.). Am 9.5.2019 wurde er parteiöffentlich durch die Staatsanwaltschaft als Zeuge befragt (pag. 82 ff.). Schliesslich erfolgte seine Zeugenbefragung auch in der Hauptverhandlung (pag. 524 ff.).