Zur Würdigung der Aussagen von O.________: Die Aussagen der Zeugin stimmen mit dem unbestrittenen Sachverhalt und den objektiven Beweismitteln überein. Sie sagte differenziert und neutral, logisch und nachvollziehbar aus. Auch ihre Reaktion nach dem Po-Griff, dass man E.________ keinen Alkohol mehr ausschenken solle, ist stimmig. Insgesamt erscheinen ihre Aussagen glaubhaft. Auf die Aussagen von O.________ stellt das Gericht ab.