Aus den Aussagen von L.________ wird insbesondere untermauert, dass E.________ im Club nicht nur positiv nach aussen aufgefallen ist und die Securities logischerweise sodann auf ihn aufmerksam geworden sind. Auch hat sich E.________, als er von den Securities durch den Notausgang gebracht wurde, doch eher gegen das Hinausgehen gesträubt. Die Aussagen des Zeugen J.________ wurden von der Vorinstanz wie folgt zusammengefasst und gewürdigt (pag. 733 f.): J.________, ein weiterer Arbeitskollege von E.________, wurde ebenfalls am 4.2.2019 durch die Staatsanwaltschaft parteiöffentlich als Zeuge befragt (pag. 101 ff.).