Als sie im Club angekommen seien, habe sich E.________ in einer festlichen Stimmung befunden, er sei sehr wahrscheinlich angetrunken, aber nicht besoffen gewesen (pag. 91 Z. 106 ff.). Im Club habe E.________ Party gemacht, er habe getanzt und gesungen. Er sei halt gross und eine bullige Erscheinung. Auf den Vorhalt, dass E.________ im Club andere angerempelt und Frauen belÃĪstigt ha-