und J.________ Die Aussagen des Zeugen L.________ wurden von der Vorinstanz wie folgt zusammengefasst und gewürdigt (pag. 731 f.): L.________, ein Arbeitskollege von E.________, wurde am 4.2.2019 durch die Staatsanwaltschaft parteiöffentlich als Zeuge befragt (pag. 88 ff.). Der Zeuge machte Angaben zur Vorgeschichte, zum Einlass von E.________ sowie zu dessen Verhalten im Innern des Clubs. Dagegen konnte er keine Angaben dazu machen, wie E.________ durch die Securities über das Treppenhaus nach draussen gebracht und vor dem Club auf den Boden abgelegt wurde.