Weiter ist auf den Videoaufnahmen zu erkennen, dass die Aufmerksamkeit der sich vorwiegend in der Nähe des Haupteingangs vor der Trennscheibe befindlichen Personen, wenn überhaupt nur beschränkt auf den Vorfall richtete. Mindestens auf den Videoaufnahmen erscheint der Gebäudeausgang, aus welchem die drei Sicherheitsdienstmitarbeiter den Beschuldigten 3 heraustrugen, nicht deutlich ausgeleuchtet, es war aber zweifelsohne hell genug, sodass der Vorgang durch unbeteiligte Drittpersonen grundsätzlich wahrgenommen werden konnte. 10.4 Subjektive Beweismittel 10.4.1 Aussagen der Zeugen L.________ und J.________