erster im Bild erscheint, während die anderen zwei Sicherheitsmitarbeiter erst einige Sekunden später (es sind 3 Sekunden) im Aufnahmebereich der Kamera erscheinen, wo sich der Beschuldigte 1 bereits seit 3 Sekunden befindet. Nicht anschliessend kann sich die Kammer der vorinstanzlichen Erwägung im Übrigen einzig insofern, als dass aufgrund der Vielzahl sich in diesem hell beleuchteten Bereich aufgehalten Personen davon auszugehen sei, es hätte mehrere Zeu-