Indes kann es sich angesichts des vom Zeugen N.________ konstant geschilderten Ablaufs, wonach sich ein Sicherheitsmitarbeiter nach dem gemeinsamen Weggehen mit den anderen zwei Mitarbeiter noch einmal umdrehte und gegen den Kopf des am Boden liegenden Beschuldigten 3 trat, bei der tretenden Person jedenfalls nicht um den Beschuldigten 1 gehandelt haben, da dieser Ablauf nicht mit der Reihenfolge des Erscheinens der Sicherheitsmitarbeiter auf der Videoaufzeichnung in Übereinstimmung gebracht werden kann.