erscheint es unmöglich, dass der Beschuldigte 1 den fraglichen Tritt währenddessen ausgeführt haben kann, als er auf dem Bild auf dieser Stelle zu erkennen ist. Dies führt dazu, dass – wie es die Vorinstanz zutreffend erkannte – die wenigen Sekunden (es sind 4 Sekunden) zwischen dem Heraustragen des Beschuldigten 3 und dem Moment, in dem der Beschuldigte 1 neben der Sandsteinsäule erscheint, zwar theoretisch für einen Fusstritt durch den Beschuldigten 1 gegen den Beschuldigten 3 ausreichen würden. Indes kann es sich angesichts des vom Zeugen N._____