Insgesamt können die Bewegungen gut als Abladen einer Person erkannt werden. Bereits an dieser Stelle lässt sich festhalten, dass sich der Bereich, wo der Beschuldigte 3 schlussendlich von den Sicherheitsmitarbeitern abgeladen und sich der zu beurteilende Fusstritt gegen seinen Kopf durch den Beschuldigten 1 stattgefunden haben soll, nicht weiter hinten in Richtung Bahnhof und damit auf der Videoaufzeichnung nicht erkennbar, sondern gerade noch im Bild oben links befindet.