20 wähnten Bereich sind auf der Videoaufzeichnung ab 01:20:15 Uhr einzelne Bewegungen zu erkennen, welche angesichts der einige Sekunden später in den Bereich vor der glasigen Zwischenwand tretenden Sicherheitsmitarbeiter als Heraustragen des Beschuldigten 3 durch die Sicherheitsmitarbeiter (Beschuldigte 1 und 2 sowie M.________) auszumachen sind. Insgesamt können die Bewegungen gut als Abladen einer Person erkannt werden.