gen entstanden, könnten jedoch keinem konkreten Entstehungsmechanismus eindeutig zugeordnet werden. Ein Ausbrechen der Zähne durch einen Sturz auf eine Struktur, wie beispielsweise eine Treppenstufe, sei ebenso gut möglich wie eine Entstehung durch direkte menschliche (wie beispielsweise einen oder mehrere Schläge/Tritte). Eine Unterscheidung zwischen diesen Varianten (bzw. eine Angabe konkreter Wahrscheinlichkeiten) sei rechtsmedizinisch nicht möglich (pag. 983). Das IRM befand folglich einzig betreffend die Verletzung am linken Oberarm des Beschuldigten 3 ein Sturz auf die Treppe resp. Treppenstufe als wahrscheinlichere Ursache;