Zur Frage, mit welcher Intensität auf die zwei linken Frontzähne des Kiefers des Beschuldigten 3 eingewirkt werden musste, um diese mittels menschlicher Gewalteinwirkung (bspw. Schläge, Tritte) komplett auszubrechen, wurde seitens IRM festgehalten, konkrete Angaben zur Intensität könnten rechtsmedizinisch nicht getroffen werden, da es keine wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Daten gebe, anhand derer diese Fragestellung konkret beantwortet werden könne. Erfahrungsgemäss könne ein komplettes Ausbrechen von Frontzähnen jedoch zwangslos bei Gewalteinwirkungen der Art eines oder mehrerer gezielter Schläge/