Mit rechtsmedizinischem Aktengutachten vom 10. Januar 2023 wurden sodann Zusatzfragen der Parteien erläutert (pag. 982 ff.). Zur Frage, mit welcher Intensität auf die zwei linken Frontzähne des Kiefers des Beschuldigten 3 eingewirkt werden musste, um diese mittels menschlicher Gewalteinwirkung (bspw. Schläge, Tritte) komplett auszubrechen, wurde seitens IRM festgehalten, konkrete Angaben zur Intensität könnten rechtsmedizinisch nicht getroffen werden, da es keine wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Daten gebe, anhand derer diese Fragestellung konkret beantwortet werden könne.