Zur Frage, welche Verletzungen insbesondere auf einen Sturz des Beschuldigten 3 auf eine Treppe / Treppenstufe hindeuten würden, hielt das IRM fest, dass das Verletzungsbild am linken Oberarm ohne Kenntnis des bekannten Sachverhalts als Entstehungsursache vordergründig an einen Schlag mit einem länglichen Gegenstand denken lasse. Da dies jedoch nicht zur Diskussion stehe, käme als alternative Entstehungsursache der Verletzung, im Kontext des geltend gemachten Sachverhaltes, am ehesten ein Sturz auf eine Treppe bzw. längliche, kantige Strukturen einer Treppenstufe in Betracht. Bei den übrigen Befunden sei eine sichere Unterscheidung diesbezüglich nicht möglich.