Im genannten Gutachten, datierend vom 15. September 2022 (pag. 923 ff.), wurde festgehalten, dass die streifigen, rötlichen, fraglich geformten Hautverfärbungen mit zentral gelegener Oberhautabschürfung im Bereich des Hinterkopfes rechts, die fraglich geformte Hautrötung im Bereich der linken Schläfe und oberhalb des linken Ohrs mit Schwellung der ganzen behaarten linken Kopfseite, die Hautverfärbungen am Kieferwinkel linksseitig, der Schleimhautdefekt und die Schleimhauteinblutung an der Unterlippeninnenseite links, der Schleimhautdefekt an der Unterlippenseite leicht rechts der Mitte, die frisch ausgebrochenen Schneidezähne und die zwei streifigen Hau-