In den im Rahmen des Berufungsverfahrens eingeholten Aktengutachten des IRM werden die Ursachen der diversen Verletzungen des Beschuldigten 3 näher beleuchtet. So wurde das IRM antragsgemäss in Ergänzung des rechtsmedizinischen Gutachtens zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten 3 vom 30. Juni 2018 (pag. 140 ff.) mit der Abfassung eines Gutachtens betreffend Ursachen der dokumentierten Verletzungen des Beschuldigten 3 beauftragt. Im genannten Gutachten, datierend vom 15. September 2022 (pag.