Sodann ist auf die Ursachen der Verletzungen des Beschuldigten 3 einzugehen. Die Vorinstanz hielt fest, es sei davon auszugehen, dass mehrfach durch stumpfe Gewalt auf den Kopf des Beschuldigten 3 eingewirkt worden sei, wobei Fusstritte aber auch ein ungeschützter Aufprall auf die Steintreppe oder den Boden und Schläge gegen den Kopf des Beschuldigten 3 als mögliche Ursachen nicht ausgeschlossen werden könnten. Keine der genannten Varianten erscheine aufgrund des Verletzungsbildes wahrscheinlicher als die andere. In den im Rahmen des Berufungsverfahrens eingeholten Aktengutachten des IRM werden die Ursachen der diversen Verletzungen des Beschuldigten 3 näher beleuchtet.