dem Gebäudeausgang, vielmehr handelt es sich um die eigentliche Treppe im Gebäudeinnern, welche auch zu den Räumlichkeiten in den oberen Stockwerken führt. Sodann ist erkennbar, dass die Notausgangstür zwischen dem Club und dem Treppenhaus von der Aussenseite her mit einem Türknauf ausgestattet ist (pag. 478). Gleiches gilt für die Aussentür des Gebäudeausgangs (pag. 486). Befragt nach den Möglichkeiten, wie diese Türen geöffnet werden können, konnte der Beschuldigte 2 keine präzisen Angaben mehr machen (pag. 1098 Z. 228 ff.). Der Beschuldigte 1 erklärte hingegen, dass die Notausgangstür beim Club eine Einwegtür sei. Bei der Aussentür oben sei es umgekehrt;