Auf diese Ausführungen der Vorinstanz kann grundsätzlich verwiesen werden. Ergänzend und zum Teil verdeutlichend weist die Kammer auf Folgendes hin: Zu den Lokalitäten ist festzuhalten, dass gemäss Fotodokumentation in den KTD Akten (pag. 476 ff.) das Treppenhaus, welches die Notausgangstür des Clubs «I.________» mit dem Gebäudeausgang verbindet, kein isolierter Bereich ist; m.a.W. führt die Treppe nicht einzig zum Club resp. dem Gebäudeausgang, vielmehr handelt es sich um die eigentliche Treppe im Gebäudeinnern, welche auch zu den Räumlichkeiten in den oberen Stockwerken führt.