Aus den Videoaufzeichnungen geht nicht hervor, wie E.________ durch A.________, C.________ und G.________ nach dem Passieren des Notausgangs auf den Boden vor den Club gelegt wurde, ob sich E.________ noch wehrte und allenfalls A.________ am Bein ergriff, so dass A.________ dieses wegziehen musste. Aus dem Umstand, dass A.________ nach seinem Eintreffen beim Eingangs wiederholt auf seine Schuhe schaute, kann nichts zu seinen Ungunsten abgeleitet werden. • Dass keine Videoaufnahmen aus dem Innern des Clubs erhältlich gemacht werden konnten, ist neutral zu werten.