10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung zutreffend wiedergegeben (S. 11 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 722 f.), weshalb darauf verwiesen werden kann. 10.2 Würdigung der einzelnen Beweismittel Die Vorinstanz hat vorab die objektiven Beweismittel, anschliessend die Einvernahmen der verschiedenen mehr oder weniger unbeteiligten Zeugen und schliesslich diejenigen der beteiligten Akteure (Beschuldigte 1 – 3 sowie des Zeugen G.________) je einzeln und sodann gemeinsam gewürdigt.