Die Beschuldigten 1 – 3 wurden mehrfach befragt (polizeilich, von der Staatsanwaltschaft sowie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung [pag. 11 – 58, 628 – 651] sowie vor Obergericht [pag. 1087 ff., 1093 ff. und 1102 ff.]). Daneben wurden weitere Personen befragt: G.________ – einer der drei am Vorfall beteiligten Sicherheitsmitarbeiter – wurde als Beschuldigter ebenfalls sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft (pag. 59 – 73) befragt, ergänzend wurde er antragsgemäss vor Obergericht als Zeuge einvernommen (pag. 1083 ff.). N.________ – ein unbeteiligter Passant – wurde zweimal von der Polizei als Auskunftsperson (pag.