ausserhalb des Notausgangs resp. der entsprechenden Türe das Treppenhaus nach oben verbracht und draussen auf dem Trottoir zu liegen kam, wie sich der Beschuldigte 3 dabei verhielt, wie die Lichtverhältnisse ausserhalb des Clubs waren und schliesslich, ob der Beschuldigte 1 draussen auf dem Trottoir dem Beschuldigten 3 einen Fusstritt versetze und ihn dabei verletzte (vgl. auch S. 10 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 721 f.).