7.2 Betreffend die Beschuldigten 1 – 3 Weiter wurde in der Anklageschrift vom 27. November 2019 den Beschuldigten 1 – 3 Raufhandel gemäss Art. 133 Abs. 1 StGB vorgeworfen, begangen einerseits gemeinsam durch die Beschuldigten 1 – 2 sowie G.________ gegenüber dem Beschuldigten 3 sowie andererseits durch den Beschuldigten 3 gegenüber den Beschuldigten 1 – 2 sowie G.________, am 30. Juni 2018 in Bern, H.________(Strasse) (Club I.________). Im Einzelnen lautete der angeklagte Sachverhalt wie folgt (pag.