Mit diesem Vorgehen, namentlich einem kräftigen Tritt mit dem Fuss gegen die Schulter-, Hals-, Kopfregion von E.________ – wobei A.________ massive Schuhe der Marke Timberland trug – nahm A.________ offensichtlich eine schwere und irreparable Schädigung am Körper von E.________ zumindest in Kauf. eventualiter: Einfache Körperverletzung an einer wehrlosen Person (Art. 123 Ziff. 1 und 2 Abs. 2 StGB):