Nach den unter Ziffer 2 nachstehend umschriebenen Ereignissen im Club I.________ zwischen den drei Security-Mitarbeitern A.________, C.________ und G.________ sowie dem Club-Gast E.________ (gegenseitige tätliche Auseinandersetzung), trugen die drei Security-Mitarbeiter den Privatkläger E.________ via Notausgangs-Türe nach draussen, wobei G.________ und A.________ ihn je an einer Seite des Oberkörpers hielten, während C.________ die Beine von E.________ trug. Vor der Türe angekommen, liessen sie E.________ aus einer Höhe von ca. einem halben Meter auf den Asphalt-Boden fallen. Danach wandten sich alle drei – C.________, G.________ und A.______