12 suchte schwere Körperverletzung, eventualiter einfache Körperverletzung an einer wehrlosen Person, begangen am 30. Juni 2018 in Bern, H.________ (Strasse) (vor Club I.________), zum Nachteil des Beschuldigten 3 vorgeworfen. Im Einzelnen lautete der angeklagte Sachverhalt wie folgt (pag. 378): Versuchte schwere Körperverletzung (Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 122 StGB):