Nicht rechtskräftig und von der Kammer zu überprüfen sind somit betreffend den Beschuldigten 1 der Freispruch vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung an einer wehrlosen Person unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer anteilsässigen Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 (Bst. A Ziff. I.) und die Verurteilung wegen Raufhandels und deren Sanktion (Bst. A Ziff. II.). Ferner hat die Kammer über die Verfahrenskosten in erster und in