an, wonach er des Raufhandels schuldig erklärt und mit den entsprechenden Folgen verurteilt wurde (insb. Strafe, Verfahrenskosten, Entschädigung und Zivilansprüche des Beschuldigten 3). Nicht rechtskräftig und von der Kammer zu überprüfen sind somit betreffend den Beschuldigten 1 der Freispruch vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung an einer wehrlosen Person unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer anteilsässigen Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 (Bst.