Rechtsanwalt D.________ beantragte oberinstanzlich im Namen des Beschuldigten 2 Folgendes (pag. 1143 f.; Hervorhebungen im Original): In Abänderung des Urteils des Regionalgerichts vom 13. Januar 2021 sei Folgendes zu entscheiden: I. C.________ sei freizusprechen: - von der Anschuldigung des Raufhandels, angeblich begangen am 30. Juni 2018 in Bern mit A.________, G.________ und E.________; unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer Entschädigung in der Höhe der von Rechtsanwalt D.________ eingereichten Honorarnoten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Ausrichtung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 500.00.