Rechtsanwalt F.________ beantragte oberinstanzlich im Namen des Beschuldigten 3 Folgendes (pag. 1136 f.; Hervorhebungen im Original): 1. E.________ sei freizusprechen vom Vorwurf des Raufhandels gemäss Anklageschrift vom 27.11.2019 Ziffer I.C., angeblich begangen am 30.06.2018. 2. A.________ sei schuldig zu sprechen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen am 30.06.2018 in Bern, zum Nachteil von E.________ (Anklageschrift vom 27.11.2019 Ziffer I.A.1) und zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen.