Mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 wurde festgestellt, dass der Beschuldigte 2 sich nicht vernehmen liess und der vom Beschuldigten 3 gestellte Antrag um Zulassung von Zusatzfragen gutgeheissen (pag. 970 ff.). Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 wurde das ergänzende rechtsmedizinische Aktengutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 10. Januar 2023 (pag. 982 ff.) zu den Akten erkannt (pag. 987). Mit Eingaben vom 30. Januar 2023 resp. 6. Februar 2023 verzichteten der Beschuldigte 1 und 3 auf die Einreichung allfälliger Bemerkungen zum rechtsmedizinischen Aktengutachten vom 10. Januar 2023 (pag. 1001 resp. pag. 1003).