Sodann wurde Rechtsanwalt D.________ mit Beschluss vom 31. März 2022 aufgefordert, innert Frist die in Aussicht gestellten Unterlagen zum Gesuch um amtliche Verteidigung einzureichen (pag. 824). Mit Eingabe vom 26. April 2023 reichte Rechtsanwalt D.________ die eingeforderten Dokumente zur Ergänzung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege ein (pag. 836 ff.). Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Abweisung des Gesuchs des Beschuldigten 2 um Beiordnung eines amtlichen Anwalts (pag.