788 f.). Der Beschuldigte 3 erklärte frist- und formgerecht mit Eingabe vom 5. Juli 2021 die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz, wobei er diese auf den Freispruch des Beschuldigten 1 vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung an einer wehrlosen Person und den Schuldspruch gegen den Beschuldigten 3 wegen Raufhandels und den damit verbundenen Folgen (u. a. Strafe und Verpflichtung zur Tragung der anteilsmässigen Verfahrenskosten) beschränkte (pag. 791 ff.).