Mit frist- und formgerechter Berufungserklärung vom 1. Juli 2021 focht die Generalstaatsanwaltschaft den Freispruch des Beschuldigten 1 vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. Körperverletzung an einer wehrlosen Person und die Strafzumessung an (pag. 788 f.).