Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 10. Juni 2021 (pag. 712 ff.). Sämtlichen Beschuldigten wurde die Urteilsbegründung am 15. Juni 2021 zugestellt (pag. 776 f.). Mit frist- und formgerechter Berufungserklärung vom 1. Juli 2021 focht die Generalstaatsanwaltschaft den Freispruch des Beschuldigten 1 vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, evtl. Körperverletzung an einer wehrlosen Person und die Strafzumessung an (pag.